Versicherung für EU-Bürger
Ab Mitte 2004 werden Versicherungsnehmer der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, die vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedsstaat reisen, mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte ausgestattet. Alle Dienstleister im Bereich Gesundheitspflege müssen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz Patienten mit Europäischer Krankenversicherungskarte medizinisch versorgen.
Versicherung für Nicht-EU-Bürger
Nicht-EU-Bürger sollten noch vor der Abreise in ihrem Land eine Reisekrankenversicherung abschließen. Wenn Sie nicht versichert sein sollten, werden Sie ärztliche Leistungen in bar bezahlen müssen.
Reisekrankenversicherung
Auch EU-Bürger können eine Reisekrankenversicherung abschließen (übernimmt z. B. die Transportkosten ins Heimatland). Bei längeren touristischen Aufenthalten kann man sich z. B. bei der Všeobecná zdravotní pojišťovna (www.vzp.cz) versichern lassen.
Tipps für Sie:
Weitere Informationen über die Versicherungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Tschechischen Republik finden Sie auf den Internetseiten des Zentrums für zwischenstaatliche Zahlungen (www.cmu.cz).





